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Immobilien-Bewertung für Käufer und Verkäufer



Wir bieten Ihnen eine Wertermittlung Ihrer Immobilie. Sie erhalten ein Gutachten das Ihnen den Verkehrswert Ihrer Immobilie ausweist, sowie eine persönliche Einschätzung was Sie derzeit für Ihre Immobilie erzielen können.

Warum ein Wertgutachten?

Immobilien sind dazu gedacht, ein sorgenfreies Zuhause zu geben, Kapital anzulegen und Vermögen zu schaffen. Egal ob Sie verkaufen oder kaufen wollen, ob Sie den wahren Wert der Immobilie bei Vererbung, Ehescheidung, Beleihung oder Versicherung wissen möchten, das Wertgutachten hilft Ihnen, den tatsächlichen Wert richtig festzustellen:

  • Sie begründen Ihre Preisvorstellungen auf den neutralen Ermittlungen zum Boden-, Bau-, Sach- und Ertragswert der Immobilie und dem sich daraus ableitenden Verkehrswert.
  • Sie haben im Gutachten komplett alle wichtigen, aussagekräftigen Unterlagen auch bei älteren Immobilien mit sämtlichen behördlichen Nachweisen, Grundrissen und fachmännisch erfassten Massen und Wohnflächenberechnungen.
  • Sie weisen den Zustand der gepflegten Bausubstanz nach bzw. erhalten vom Bausachverständigen die Feststellung der eventuell vorhandenen sichtbaren Bauschäden und -mängel.
  • Sie sorgen für klare Verhandlungsbasis und beugen unschönen Auseinandersetzungen vor.


Der Immobilien-Check für Wohnobjekte und gewerbliche Immobilien hilft Ihnen, den Wert richtig festzustellen. Dies erleichtert Ihnen Ihre Entscheidungen.

Ein Wertgutachten gibt Ihnen eine Verhandlungsgrundlage für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie. Die Beauftragung zur Erstellung eines Wertgutachtens ist nicht an einen Maklervertrag gebunden.

Kauf und Verkauf

Einer der häufigsten Wertermittlungsanlässe ist der Verkauf von Grundstücken. Natürlich können Grundstücke auch ohne Wertgutachten verkauft werden, die Vorlage eines Wertgutachtens hat aber einige nicht zu unterschätzende Vorteile, von denen nachfolgend einige genannt werden.

Wenn das Verkaufsangebot annähernd dem ermittelten Wert (meist Verkehrswert) entspricht, ist der Zeitraum bis zum Verkauf wesentlich kürzer, als wenn das Kaufpreisangebot zu hoch ist. (Dieser Fall tritt in der Praxis verständlicherweise sehr oft auf.)

Ist das Kaufpreisangebot aber niedriger als der Wert, realisiert der Grundstückseigentümer unnötigerweise Verluste.

Die Geldgeber des Käufers sind leichter von der Werthaltigkeit des Grundstücks als Kreditsicherheit überzeugt. Somit kann schneller der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Das Risiko des Vorwurfs, einen Mangel arglistig verschwiegen zu haben, verringert sich erheblich.

Ein Gutachter wird Ihnen auch den Verkauf auf Rentenbasis erläutern und berechnen können. (Der Käufer zahlt also eine monatliche oder jährliche Rente statt des Kaufpreises.)

Ein Wertgutachten zeigt die Auswirkungen von Rechten und Belastungen auf den Grundstückswert.

Wohngrundstücke

Der Begriff "Wohngrundstücke" ist ein Sammelbegriff, für Grundstücke aller Art, deren Hauptzweck das Wohnen ist. Dazu zählen Grundstücke, die mit Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienwohnhäusern oder Eigentumswohnungen bebaut sind, genauso wie Grundstücke mit Bauernhäusern, Wohnanlagen oder auch noch unbebaute Grundstücke, die mit Wohnhäusern bebaubar sind.

Diese Unterlagen sollten Sie (wenn vorhanden) bereitstellen:

  • aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
  • aktuelle Flurkarte und Eigentümernachweis (Kataster- oder Vermessungsamt)
  • Baulastenauskunft (i. d. R. beim Bauordnungsamt)
  • Bauzeichnungen und -beschreibungen (Bauakte)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (Bauakte)
  • Berechnung des umbauten Raumes oder Bruttorauminhalts (Bauakte)
  • Aufstellung des Baujahres und des Umfangs von größeren Reparaturen und Modernisierungen
  • Mieterliste Wohnfläche, mit gezahlter Miete, Datum der letzen Mieterhöhung
  • Miete vor der letzten Erhöhung Mietverträge alte Fotos (auch von Schäden, Hochwasser usw.)


Fehlende und weitere nötige Unterlagen besorgt oder erstellt der ausführende Gutachter selbst.

Eigentumswohnungen

Nach WEG ist Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört, wobei gemeinschaftliches Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, ist.

Im Rahmen der Wertermittlung müssen sowohl die Eigenschaften des Sonder-, als auch des Miteigentums berück-sichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Erstverkäufe (keine Voreigentümer) und Folgeverkäufe sehr unterschiedliche Grundstücksteilmärkte darstellen.

Die Ermittlung des Verkehrswertes wird nicht immer von ImmoConcept Frank Hochegger erbracht, sondern - je nach späterem Verwendungszweck - ggf. von einem Sachverständigenbüro erstellt.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.


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